Versichert werden Embryonen in Trägerstuten, die mindestens 75 Tage in der Trägerstute sind. Voraussetzung: Unmittelbar vor Beantragung (max. 7 Tage) wurden die Trägerstute auf Trächtigkeit untersucht (mittels Fotodokumentation vom Ultraschall-Bild einzureichen).

Totgeburt der Leibesfrucht sowie Tod (Verenden, Nottötung) des Fohlens infolge von Krankheit oder Unfall (AVB TLP §2 D und §2 A 1a-g).

Versicherungszeitraum: Embryonen, die mindestens 75 Tage in der Trägerstute sind bis zum 120 Tag nach der Geburt. Nach Vorlage des Geburtsscheins innerhalb von 48 Stunden nach der Geburt und Vorlage eines Tierarztgutachtens das bestätigt, dass das Fohlen gesund ist, wird die Versicherungssumme verdoppelt. 

Bei Zwillingen teilt sich die beantragte Versicherungssumme zu gleichen Teilen auf die beiden Fohlen. Der Schadenfall ist - auch im Falle des Abortes - bedingungsgemäß nachzuweisen. Dies gilt auch, wenn der Fötus nicht auffindbar ist. Der Nachweis kann nur durch ein tierärztliches Zeugnis erfolgen Ich erkläre, dass die Trägerstute halbjährlich gegen EHV geimpft wurde und jährlich gegen Tetanus und die Grippe. EHV ist eine obligatorische Impfung, die Stute muss in 5., 7. und 9. Monat der Trächtigkeit geimpft worden sein.

Höchstversicherungssumme 25.000 €  ( Versicherungssumme  für das Fohlen wird verdoppelt wenn innerhalb von 48 h nach der Geburt ein TG vorliegt.)

Bei Versicherungsfall 80 % Entschädigung.

Prämie 13,2% der gewünschten Versicherungssumme  zuzüglich zurzeit 19% Versicherungssteuer.


Bei Fragen wenden Sie sich an die 

R+V Versicherungsgruppe

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48477 Hörstel

Tel.: 05459/972787

Fax.: 05459/972848

Mobil: 0173/2820364

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