Versicherungsschutz Fohlen Bisingen 2026
Für alle Fohlen (KN 9 bis 21) besteht ab Zuschlag bei der VTV/ Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G.,
Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden
eine Pferde-Lebendtierversicherung. Die verkauften Fohlen sind bis zur Abnahme durch den Käufer (nach Ausladen des Fohlens beim Käufer), maximal bis zum 31.12.2026 versichert.
Die Versicherung umfasst folgende Leistungen:
• 80 % Entschädigung bei Tod oder Nottötung infolge von Krankheit oder Unfall (gemäß §2, A 1 a, b und g der AVB TLP 01/2008 der VTV)
• 80 % Entschädigung bei Dauernder Unbrauchbarkeit zum Reiten und Fahren infolge Krankheit oder Unfall, inkl. unfallbedingter Schäden durch Ataxie und Sehnenverletzungen (gemäß § 2, E der AVB TLP 01/2008 der VTV)
Vertragsgrundlage sind die „Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Pferden und anderen Einhufern (AVB TLP 01/2008 der VTV)“.
Als Versicherungssumme gilt der Kaufpreis: Zuschlag plus Auktionsgebühr (zzgl. MwSt). Maximale Versicherungssumme = 30.000 Euro.