Versicherungsschutz Fohlen Bisingen 2026

Für alle Fohlen (KN 9 bis 21) besteht ab Zuschlag bei der VTV/ Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G., 

Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden

eine Pferde-Lebendtierversicherung. Die verkauften Fohlen sind bis zur Abnahme durch den Käufer (nach Ausladen des Fohlens beim Käufer), maximal bis zum 31.12.2026 versichert. 

Die Versicherung umfasst folgende Leistungen:

•  80 % Entschädigung bei Tod oder Nottötung infolge von Krankheit oder Unfall  (gemäß §2, A 1 a, b und g der AVB TLP 01/2008 der VTV)

• 80 % Entschädigung bei Dauernder Unbrauchbarkeit zum Reiten und Fahren infolge Krankheit oder Unfall, inkl. unfallbedingter Schäden durch Ataxie und  Sehnenverletzungen (gemäß § 2, E der AVB TLP 01/2008 der VTV)

Vertragsgrundlage sind die „Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Pferden und anderen Einhufern (AVB TLP 01/2008 der VTV)“.

Als Versicherungssumme gilt der Kaufpreis: Zuschlag plus Auktionsgebühr  (zzgl. MwSt). Maximale Versicherungssumme = 30.000 Euro.

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