Lot 6

Frozen Embryo

Mutter brachte den S-Sieger Con-Tico (Joachim Durst/GER)

Geschlecht

Unsexed

Tag der Gewinnung

24.11.2020

Embryo Type

Eingefrorener Embryo

Lebensnummer

Noch nicht registriert

Rasse

Noch nicht registriert

Farbe

Noch nicht registriert

Besitzer

Sascha Piotrowski
48308 Senden

Steuersatz

19%

Züchter

derselbe


Auktionsbedingungen
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Der gefrorene Embryo ist in den Niederlanden gelagert und kann ausschließlich in den Niederlanden implantiert werden.

Reproduktionstechnik: OPU/ICSI
Zusatzinformation: Bei Interesse können Dokumente zum Embryo angefordert werden.

Famose Anpaarung der feinsten Sorte. Mit Khaled al Eid/KSA im Sattel gewann der KWPN-Hengst Presley Boy u.a. den Großen Preis von Gijon und erreichte weltweit höchste Anerkennung. Grundlage des Erfolges ist der Holsteiner Stamm 4965, der schon mehrere gekörte Hengste wie z.B. Crime is Colin und siegreiche Sportpferde hervorbrachte.

1. Generation

Holst. Stamm 4965  Mutter Spf.A siegreich und hochplatziert, sie brachte u.a. gekörten Hengst Crime is Collin v. Cornet Obolensky Sportpferde: Con-Tico 5v. Con Air (SPR 1,40 m erfolgr.)

3. Generation

Sportpferde: Caramo v. Carolus (SPR 1,30 m erfolgr.)

Stutenstamm

gekörte Hengste: u.a. Clinton I v. Carolus I (SPR int. 1,60 m erfolgr./Thoms Voss), Clinton II v. Carolus I (SPR int. 1,60 m erfolgr./Alois Pollmann-Schweckhorst, Thomas Voss, Poor Boy v. Polydor (SPR int. 1,60 m erfolgr./Beat Mändli/SUI), Zandor Z v. Zeus (SPR int. 1,60 m erfolgr./Jos Lansink/BEL), Colmander v. Colman (SPR int. 1,45 m erfolgr./Gert-Jan Bruggink/NED), Callucio C v. Carthago, Cliostro v. Clinton I, Compact v. Calimero, Completto v. Contender, For Complete v. For Pleasure, Levisto v. Lenadro, Lord Caletto v. Lord

Versicherungsschutz
Für die zum Verkauf gestellten Embryonen besteht für den Käufer die Möglichkeit des Abschlusses einer Versicherung. Der Käufer hat im unmittelbaren Anschluss an den Abschluss des Kaufvertrages den Veranstalter darüber in Kenntnis zu setzen, ob eine entsprechende Versicherung im Namen und auf Kosten des Käufers abgeschlossen werden soll. Soweit keine Erklärung im unmittelbaren Anschluss an den Abschluss des Kaufvertrages durch die Käuferseite erfolgen sollte, so wird eine dementsprechende Versicherung nicht abgeschlossen.