Lot 7

Implanted Embryo

WBFSH Nummer 1 Chacco-Blue trifft auf bewährte westfälische Traditionszucht

Geschlecht

Unsexed

Voraussichtliches Geburtsdatum

26.03.2022

Embryo Type

Eingepflanzter Embryo

Lebensnummer

Noch nicht registriert

Rasse

Noch nicht registriert

Farbe

Noch nicht registriert

Besitzer

Franz Herking
48599 Gronau-Epe

Steuersatz

0%

Züchter

derselbe


Auktionsbedingungen
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Die Empfängerstute verbleibt in Deutschland in der Obhut des Besitzers. Es fallen Pensionskosten von 350,00 € inkl. Mwst. pro Monat an.

Reproduktionstechnik: OPU/ICSI
Zusatzinformation: Bei Interesse können Dokumente zum Embryo angefordert werden.


Stempelhengst Chacco-Blue in Kombination mit der in 1,50 m Springprüfungen erfolgreichen Westfälin Midsummer Kiss. Diese ist Vollschwester zu Montendro, dem Vater der Rolex Grand Prix Siegerin Marry Lou (Henrik von Eckermann/SWE).

1. Generation

Vollblutstamm TB-22 Mutter int. 1,45 m erfolgr., Stutenleistungsprüfung 8,06 (u.a. Rittigkeit, Freispringen 8,5)

2. Generation

gekörte Hengste: Montendro I v. Montender (SPR int. 1,60 m erfolgr./Marco Kutscher), Montendro II v. Montender (SPR int. 1,35 m erfolgr.) Auktionspferde: For Polydor v. For Pleasure (Westf. Fohlen-Auktion'05/20.000 €)

3. Generation

gekörte Hengste: Flieder v. Florestan I (SPR 1,30 m erfolgr.),

Stutenstamm

gekörte Hengste: Polyball v. Polydor, Best of Mellette xx v. Besterbreuje xx, All the Boys xx v. Euclase xx, Whistling Deer xx v. Whistling Wind xx, Goldverse xx v. Winged Universe xx, Porte Bonheur xx v. Lucky Wednesday xx, Ultravox xx v. Town Crier xx, Dawn Review xx v. March Past xx, Remedial xx v. Ramadan xx, Magical Cajun xx v. Blue Grass Magic xx, Caramel xx v. Randal xx, Celebration xx v. Bull Lea xx, D David xx v. Rainy Lake xx, Shifty Chief xx v. Chieftain xx, Slewvee xx v. Slew the Coup xx

Mutter:Midsummer Kiss
ZSP:8.06
Großmutter: Provence
ZSP:6.92


Versicherungsschutz
Für die zum Verkauf gestellten Embryonen besteht für den Käufer die Möglichkeit des Abschlusses einer Versicherung. Der Käufer hat im unmittelbaren Anschluss an den Abschluss des Kaufvertrages den Veranstalter darüber in Kenntnis zu setzen, ob eine entsprechende Versicherung im Namen und auf Kosten des Käufers abgeschlossen werden soll. Soweit keine Erklärung im unmittelbaren Anschluss an den Abschluss des Kaufvertrages durch die Käuferseite erfolgen sollte, so wird eine dementsprechende Versicherung nicht abgeschlossen.