Auktionskauf mit Versicherungsschutz

Westfälisches Pferdestammbuch setzt auf den Partner R+V Versicherung AG


Ab Zuschlag haben Sie für alle Pferde auf unseren Auktionen Versicherungsschutz durch die


VEREINIGTE TIERVERSICHERUNG Gesellschaft a.G.

Mecklenbecker Str. 229, D-48163 Münster

Tel. 0049-251-7185-577

Mobil 0049-173-28 20 364


Für 1,5 % des Zuschlagspreises (Berechnungsgrundlage ist der Bruttozuschlagspreis zzgl. Brutto Gebührenrechnung) erstreckt sich der Versicherungsschutz auf den Zeitraum von 8 Wochen (56 Tage) nach der Versteigerung mit folgenden Leistungen:

• 80 % Entschädigung bei Tod oder Nottötung durch Krankheit oder Unfall

• 80 % Entschädigung bei dauernder Unbrauchbarkeit

• Für Fohlen gilt die Dauer des o.g. Versicherungsschutzes mindestens bis 8 Wochen (56 Tage) nach der Auktion. Darüber hinaus gelten die nachstehenden Fristen.

• Für Fohlen, die vor dem 15.03 eine Jahres geboren werden, endet der Versicherungsschutz mit der Vollendung des 7. Lebensmonates, spätestens der 15.10 des laufenden Kalenderjahres.

• Für Fohlen, die nach dem 15.03. eines Jahres geboren wurden, endet der Versicherungsschutz mit der Vollendung des 7. Lebensmonates, spätestens der 31.12. des laufenden Kalenderjahres. 

• Reitponyyoungster und Zuchtstuten sind abweichend des üblichen standardmäßigen Auktions-Versicherungsschutzes lediglich auf Tod oder Nottötung versichert.

Vertragsgrundlage sind die AVB TLP 01/2008.


Mitversichert ist:

• Die Lebendtierversicherung gilt auch für den Transport innerhalb der EU (Land-, Luft- und See-Transport) innerhalb der Versicherungszeit bis zum Käuferstall.

• Bei Auktionen im Kommissionsgeschäft: Als Versicherungssumme gilt der Zuschlagspreis zzgl. Auktionsgebühr und MwSt., maximal € 100.000,-, bei Fohlen reduziert sich dieser Wert auf maximal € 25.000,-.

• Bei Auktionen im Kommissionsgeschäft: Als Versicherungssumme gilt der Zuschlagspreis zzgl. Auktionsgebühr und MwSt., maximal € 100.000,-, bei ungerittenen Youngstern reduziert sich dieser Wert auf maximal € 50.000,-, bei Fohlen auf maximal € 25.000,-.

• Eine Anschlussversicherung kann auf eigene Kosten im Auktionsbüro oder innerhalb des Zeitraumes von 8 Wochen nach der Auktion bei der obengenannten Versicherung beantragt werden.

• Eine neue röntgenologische Untersuchung ist nicht erforderlich.

• Die Wartezeit entfällt, wenn der Haftungsumfang der Anschlussversicherung dem Haftungsumfang der Auktionsversicherung entspricht.

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